Aufbau/Organe
... die hier aufgeführten Darstellungen und Ausführungen basieren auf der Satzung und den verschiedenen Ordnungen der SVGG, die hier im Internet abgerufen werden können. Die organisatorische Basis bilden die Organe (Satzung §9) des Vereins.
- Mitgliederversammlung
- Delegiertenversammlung
- Vorstandschaft
- Beirat
- Hauptausschuss
- Jugendversammlung
- Ehrenrat
Die Organe der SVGG |
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Mitgliederversammlung |
- Ist die Versammlung aller ordentlichen Mitglieder und wird vom Vorstand einberufen |
Delegiertenversammlung |
- Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus: |
Vorstand > Zusammensetzung |
- Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Sie müssen Vereinsmitglieder sein und sind untereinander gleichberechtigt. Jeweils 2 Vorstände vertreten den Verein gemeinsam. |
Beirat |
- Besteht aus mind. 3, max. 9 Personen die vom BGB-Vorstand bestellt werden und berät diesen. |
Hauptausschuss |
- Besteht aus: den Abteilungsleitern, den Sprechern der Freizeitgruppen, den Jugendsprechern, der Vorstandschaft. |
Jugendversammlung |
- Setzt sich zusammen aus Mitgliedern bis 18 Jahren zusammen. |
Ehrenrat |
- Der Ehrenrat setzt sich aus fünf Mitgliedern verschiedener Abteilungen und bis zu drei Stellvertretern zusammen. Er wird auf zwei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt. Der Ehrenrat behandelt die ihm nach der Ehrenordnung übertragenen Aufgaben. Er entscheidet über Widersprüche gegen Ausschlussbeschlüsse der Vorstandschaft. |