Beitragsordnung
Beitragsordnung (gemäß § 8 der Vereinssatzung) gültig ab 01.12.2013
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der
Beitrittserklärung.
2. Die Höhe des Vereinsbeitrags und einer eventuellen Vereinsaufnahmegebühr werden von der Delegiertenver-sammlung beschlossen. Die
festgesetzten neuen Beiträge und Aufnahmegebühren treten zum 1. Januar des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft. Die
Delegiertenversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Vereinsbeitrag ergibt sich aus der Anlage in der jeweils gültigen Fassung. Abweichend gilt im Eintrittsjahr folgende Regelung. Der
Vereinsbeitrag mindert sich bei Vereinseintritt im 2. Quartal um 25 %; im 3. Quartal um 50 %; im 4. Quartal um 75 % der jeweiligen Beiträge.
Entscheidend für die Festsetzung des Vereinsbeitrags sind der Eingang der schriftlichen Beitragserklärung in der Geschäftsstelle bzw. die
Verhältnisse des Mitglieds am 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind vom Vereinsmitglied mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen. Änderungen
persönlicher Verhältnisse sind, sofern diese für das Mitgliedsverhältnis relevant sind, wie Anschriftenwechsel, Namensänderungen oder Änderungen
der Bankverbindungen, der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
5. Im Vereinsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
6. Der Einzug des Vereinsbeitrags (und eines evtl. Abteilungsbeitrags) erfolgt durch Lastschriftverfahren zum 05. März eines jeden Jahres.
Im Eintrittsjahr erfolgt die Lastschrift zum 15. des auf das Eintrittsquartal folgenden Monats. Lastschriften sind nur vom Girokonto möglich.
Die bei einer unberechtigten Rücklastschrift entstehenden Bankgebühren, mind. jedoch 5,00 €, werden dem Beitragszahler in Rechnung gestellt.
7. Bei Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen oder der Mitgliedsbeitrag per Dauerauftrag nicht bis zum 31.03. eingegangen ist,
wird für die Rechnungsstellung eine zusätzliche Kostenpauschale von 5,00 € erhoben. Die Zahlung des Gesamtbetrags
(Vereinsbeitrag + Kostenpauschale) hat bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum auf das Konto der:
1. Volksbank Ludwigsburg IBAN: DE69 6049 01 50 0060 4500 10 BIC: GENODES1LBG
zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug können entsprechend den Regelungen des BGB Verzugszinsen erhoben werden.
Unabhängig davon wird eine weitere Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € fällig.
8. Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen und Vereinsaufnahmegebühren können satzungsgemäß Zusatzbeiträge/Abteilungsbeiträge Gebühren und
Zusatzaufnahmegebühren erhoben werden. Die vorstehenden Regelungen für deren Einzug gelten entsprechend.
9. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen die Beitragspflicht für die minderjährigen Mitglieder.
10. Die Mitgliedschaft kann durch Austritt beendet werden. Der Austritt kann nur durch schriftliche Kündigung gegen-über dem Vorstand erfolgen; eine
Mitteilung an die Abteilungsleitung genügt nicht. Die Kündigung kann nur mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres oder durch
Inanspruchnahme des satzungsgemäß möglichen dreimonatigen Sonderkündigungsrechts bei Erreichen der Volljährigkeit ausgesprochen werden.
Austritt oder Ausschluss aus dem Verein berühren nicht die Pflicht zur Zahlung fälliger Beiträge und zur Erfüllung sonstiger, bereits entstandener
satzungsgemäßer Pflichten.
Diese Beitragsordnung wurde vom Hauptausschuss am 29.11.2013 beschlossen und tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 20.04.2012
Personenkreis | Beitrag in Euro ab 01.01.2018 |
Vollmitglied ab 18 Jahren | 96,-- |
Ehegatte/Ehegattin/Lebensgefährte(in) in eheähnlicher Wohngemeinschaft | 60,-- |
Rentner /Ruhestandspersonen, Behinderte (alle auf Antrag*) | 60,-- |
Auszubildende, Wehrdienstleistende und Studenten/innen | 56,-- |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 56,-- |
Familienbeitrag mit Kind/ern unter 18 Jahren | 156,-- |
Alleinerziehende/r mit Kind/ern unter 18 Jahren | 110,-- |
Mitglieder der TSF Ditzingen | Die Hälfte der oben aufgeführten Beiträge |
Folgende Abteilungen erheben einen Abteilungsbeitrag: | |
Jugendfußball Kinder und Jugendliche u. 18 Jahre | 30,-- |
Karate Kinder und Jugendliche, Vollmitglieder | 64,-- |
Tanzsportabteilung Erwachsene Kinder, Jugendliche u.18 Jahren, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Studenten/innen (alle von 18 bis 25 Jahren auf Antrag*) | 120,-- 60,-- |
• Die Vereinsbeiträge wurden von der Delegiertenversammlung am 19. Mai 2017 festgesetzt und gelten ab dem 01. Januar 2018.
* Bei Antragstellung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.