Corona-News des
Hauptvereins
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Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung 
vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. 
Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes 
von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen 
einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) 
in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige 
Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, 
aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt
 
 
